Einige Leistungen werden nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, die Sie als Patient aber dennoch eventuell in Anspruch nehmen möchten. Diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) erbringen wir auf Ihren Wunsch (bspw. Tauchzertifikate, Ärztliches Attest für Stimmberufe, etc.) oder in manchen Fällen auch als unsere medizinische Empfehlung an.
Ärztliche Atteste
- Tauchtauglichkeit: Wir empfehlen grundsätzlich allen Taucher:innen, die regelmäßig tauchen möchten, auch regelmäßig eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchführen zu lassen. Frau PD Dr. Jansen hat den Tauchmedziner-Kurs nach GTÜM absolviert, ist Mitglied bei der GTÜM und arbeitet seit vielen Jahren wissenschaftlich an tauchmedizinischen Themen in der Druckkammer der Uniklinik Köln. Ihre Habilitation wurde ebenfalls zu den Themen Tauchmedizin sowie Tubenfunktion verfasst und sie wird sich gerne Ihrer tauchmedizinischen Fragen annehmen (Kosten: 125 EUR)
- Berufseignungsuntersuchungen (Stimm- und Hörberufe): Vor Ausbildungsantritt von Berufen mit starker Beanspruchung von Stimme und/oder Gehör sollte eine Berufseignungsuntersuchung erfolgen in der diese Organe klinisch und funktionstechnisch genau untersucht werden. Hierbei handelt es nicht um ein phoniatrisches, sondern hno-fachärztliches Hör-Gutachten oder Stimm-Gutachten. (Kosten: 100 EUR)
Spezialleistungen
(außerhalb des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung)
Zu diesen Spezialleistungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, gehören u.a. die Entfernungen von Hauttumoren als kosmetische Chirurgie, die flexible Video-Endoskopie zur dezidierten und schonenden Untersuchung der Stimmbänder und des Kehlkopfs, die Laser-Parazentese des Trommelfells, „hohe Einlagen“ bei akuter Sinusitis zum Abschwellen der geschwollenen Nasenschleimhäute. Kosten für diese Leistungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Besuch in der Praxis oder per Telefon bzw. E-Mail.
Wenn Sie eine Spezialberatung zu komplexen medizinischen Fragestellungen und Fällen wünschen, die unsere Ärzte eigentlich nur an der Uniklinik in dortigen Sprechstunden anbieten und für die eine Zeitdauer von mehr als 15 Minuten notwendig sein wird, kann es sein, dass wir Ihnen diese Leistungen ebenfalls als Spezialleistung in Rechnung stellen müssen, da wir hierzu einen längeren Terminslot einbuchen und andere Patienten absagen müssen.
Sie können in unserer Praxis bar oder bargeldlos per Smartphone, EC-Karte, Kreditkarte oder per PayPal bezahlen.